Ab Mitte 2025 endet die Übergangsfrist für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes auf die eigenen digitalen Angebote. Was das für Sie bedeutet? Zunächst sollten Sie von Ihrem Rechtsbeistand verbindlich prüfen lassen, ob Sie tatsächlich verpflichtet sind, Barrierefreiheit anbieten zu müssen. Das wäre zwar unabhängig von gesetzlichen Vorschriften immer eine gute Idee (wir werden alle älter!), kann aber für große und komplexe Digitalangebote größere Folgen haben. Sind Sie betroffen, machen wir einen ersten Schnelltest ergreifen bei einfachen Problemen entsprechende Korrekturmaßnahmen. Außerdem geben wir Empfehlungen zu notwendigen Veränderungen.
Rufen Sie uns für eine Ersteinschätzung gerne an: (+49) 391–5495939