Empfehlungen
Wir möchten Sie auf dieser Seite regelmäßig auf wichtige Punkte aufmerksam machen, die möglicherweise Ihre digitalen Präsenzen betreffen. Das können gesetzliche Änderungen sein, Warnungen vor Abmahngefahren oder neue technische Möglichkeiten zur Optimierung Ihrer Onlineangebote.
Aufbewahrungespflicht für E-Mails
Prüfen Sie Ihre revisionssicher Aufbewahrung für geschäftliche E-Mails.
Wussten Sie, dass Sie alle E-Mails inkl. Dateianhängen, die einem Geschäfts-/Handelsbrief entsprechen oder für die Besteuerung relevant sind, rechts- und revisionssicher aufbewahren müssen, und zwar vollständig, originalgetreu, manipulationssicher und jederzeit verfügbar? Es gibt zwei wichtige Fristen:
- 6 Jahre für E-Mails, die Rechnungen, Angebote, Widerrufsschreiben, Auftragsbestätigungen oder Lieferscheine enthalten,
- 10 Jahre für E-Mails mit Informationen über Einnahmen / Ausgaben (z.B. Jahresabschlüsse, Bilanzen, Kontoauszüge, Handelsbücher und sonstige Buchungsbelege)
Mehr Infos finden Sie u.a. hier: https://www.e-recht24.de/datenschutz/7197-e-mail-aufbewahrungspflicht-dsgvo.html
„Digitale-Dienste-Gesetz“ (DDG) ersetzt "TMG"
Durchsuchen Sie Ihre Impressumstexte nach „TMG“. Aktualisieren Sie ggf. die Passagen.
Der Deutsche Bundestag hat am 21. März das „Digitale-Dienste-Gesetz“ (DDG) beschlossen, das am 14.05.2024 in Kraft getreten ist und das Telemediengesetz (TMG) ersetzt. Impressumsangaben müssen nun gemäß §§ 5, 6 DDG gemacht werden. Falsche oder veraltete Paragrafenangaben im Impressum oder in der Datenschutzerklärung hinterlassen einen schlechten Eindruck und können zu Prüfungen durch Datenschutzbehörden führen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 28.6.2025
Prüfen Sie, ob Ihre digitalen Angebote barrierefrei angeboten werden müssen.
Und auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, empfehlen wir es trotzdem, da Sie damit u.a. Ihre Suchmaschinenplatzierung bei Google & Co. verbessern können. Auf Wunsch übernehmen wir die Umsetzung für Sie und monitoren den Stand der Barrierefreiheit Ihre Webseite kontinuierlich. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es setzt die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie um. Soweit es um Produkte und Dienstleistungen geht, fördert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen.
Verantwortlichkeit für redaktionelle-journalistische Inhalte
Veröffentlichen Sie redaktionelle-journalistische Inhalte? Prüfen, ob die verantwortliche Person korrekt benannt.
Alle Webseiten und Medien, die redaktionelle-journalistische Inhalte anbieten, müssen unter Hinweis auf den § 18 Abs. 2 MStV (ehemals § 55 Abs. 2 RStV) einen inhaltlich Verantwortlichen im Impressum angeben (Vor- und Nachname, komplette Anschrift).
Prüfung Haftungssauschluss (Disclaimer)
Prüfen Sie, ob Sie einen Haftungsausschluss auf Ihrer Webseite (meistens im Impressum) veröffentlicht haben. Ggf. Rechtssicherheit prüfen.
Laut der Plattform "E-Recht24" sollte kein Haftungssauschluss (Disclaimer) mehr auf Webseiten veröffentlicht werden. Zitat: "Die Verwendung eines Disclaimers suggeriert lediglich eine rechtliche Absicherung durch vermeintliche Haftungsausschlüsse. [...] Enthalten Disclaimer unzulässige Formulierungen sind diese im schlimmsten Fall nicht nur unwirksam, sondern können auch abgemahnt werden".
Veraltete Angaben in Datenschutzhinweisen
Prüfen, ob Ihre Datenschutzhinweise aktuell sind. Ggf. alte/falsche Passagen löschen/ändern.
Manchmal verstecken sich Passagen in den Datenschutzhinweisen, die nicht mehr aktuell sind (z.B. Piwik-Statistiken, Google-Webfonts, Google+ etc.)
Cyber-Sicherheitscheck empfohlen
Wir empfehlen einen Cyber-Sicherheitscheck.
Haben Sie an alle wichtigen Sicherheitsthemen gedacht, um potenzielle digitale Gefährdungen auszuschließen?
z.B. unter https://cybersicher-check.de/